Dolmetscher sind sogenannte Sprachmittler. Sie übersetzen von einer von einer Ausgangsprache in eine Zielsprache. Im Gegensatz zum Übersetzer jedoch übertragen Dolmetscher nicht nur schriftliche, sondern überwiegend mündliche Texte in eine andere Sprache. Dabei werden auch die nonverbalen Faktoren berücksichtigt, die bei einem Schriftstück keine Rolle spielen. Der Dolmetscher übersetzt mündlich oder mittels Gebärdensprache und lässt dabei auch die Gestik, Mimik, allgemeine Körpersprache und Intonation mit einfließen. Dolmetscher werden vor allem von Behörden und Organisationen oder internationalen Wirtschaftsunternehmen eingesetzt, um auf Konferenzen, Kongressen oder Verhandlungen gesprochene Teste zeitgleich für das Publikum und alle Anwesenden zu übersetzen. Daher sind Dolmetscher viel auf Reisen, denn sie müssen vor Ort sein, um ihre Arbeit auszuführen. Geregelte Arbeitszeiten hat ein Dolmetscher eher selten.
Wer Dolmetscher werden möchte, kann das über zwei Wege tun. In der Regel erfolgt die Ausbildung zum Dolmetscher über ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Zum Studium gehören das Erlernen grundlegender Techniken des Dolmetschens, Kulturwissenschaften, Fachübersetzungen und das Erlernen von Kenntnissen in der Terminologie und der Sprachdatenverarbeitung. Zudem werden vertiefte Kenntnisse in einem bestimmten Sachfach vermittelt. Seit 2010 wird dem Studiengang auch ein Bachelorabschluss angeboten. Es können die akademischen Grade „Diplom-Dolmetscher“, „Bachelor of Arts (B.A.)“ oder „Master of Arts (M.A.)“ erworben werden.
Der Beruf des Dolmetschers kann aber auch über eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule oder anderen Bildungseinrichtung erlernt werden. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage eines anderen Berufs und kann mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Auch über die Industrie- und Handelskammern werden Bildungsgänge zum Dolmetscher angeboten. Die Abschlussbezeichnungen variieren je nach Bundesland und können heißen: „Übersetzer und Dolmetscher“, „Staatlich geprüfter Übersetzer“, „Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher“, „Staatlich anerkannter Übersetzer und Dolmetscher“, „Staatlich geprüfter Übersetzer“ oder „Geprüfter Dolmetscher“.
Die Berufsbezeichnung des Dolmetschers ist in Deutschland nicht geschützt, im Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen Arzt oder Notar. Demnach kann eine Ausübung des Berufs Dolmetscher auch ohne das Ablegen einer Prüfung erfolgen. Allerdings sollen bestimmte Bezeichnungen für Prüfungen und Zulassungen vor Missbrauch schützen. Diese Bezeichnungen sind beispielsweise „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „Staatlich geprüfter Dolmetscher“ „allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ oder der an einer Hochschule erworbene Titel „Diplom-Dolmetscher“.